Donnerstag, 1. Dezember 2011

Gemeinsame Petition des Mietervereins München e.V. und des DGB, Region München

Wir fordern den Bayerischen Landtag auf:
1)     Schaffen Sie den gesetzlichen Rahmen für ein Umwandlungsverbot. Hierfür ist eine Rechtsverordnung gem §172 Abs.1 Satz 4 des Baugesetzbuches erforderlich. Eine solche Rechtsverordnung könnte die Umwandlung von Hausbesitz in Wohnungsteileigentum in Erhaltungssatzungsgebieten von einer gemeindlichen Genehmigung abhängig machen. Dies wäre wesentlich wirksamer als der Erlass von Erhaltungssatzungen.

2)     Erhöhen Sie, um soziale Verwerfungen zu vermeiden, die Wohnraumförderung von derzeit 10 Millionen auf 20 Millionen und die Städtebauförderung von derzeit lediglich 4 Millionen auf 8 Millionen.

3)     Verlängern Sie das Gesetz zur Zweckentfremdung von Wohnraum um mindestens 10 weitere Jahre. Ändern Sie Art. 2 des ZwEWG und ermöglichen Sie es, die Frist von  derzeit 5 Jahren 2x zu verlängern, so dass die Zweckentfremdungsverordnung maximal 15 Jahre greift.

4)     Führen Sie bayernweit ein Baulückenkataster ein, in dem Baulücken, die zur Bebauung mit Wohnraum geeignet sind, zentral erfasst werden. 

5)     Der Freistaat Bayern besitzt, verwaltet und nutzt ein bedeutendes Immobilienvermögen. Gleichzeitig sind Liegenschaften gebundenes Kapital, die durch ihre Vorhaltung, Bewirtschaftung und den Bauunterhalt Kosten verursachen. Prüfen Sie alle Möglichkeiten, ob und welche Flächen vom Freistaat für die Erstellung von Wohnraum in und um Ballungsräumen zur Verfügung gestellt werden können und welche Möglichkeiten es gibt, diese Flächen mit reduziertem Kaufpreis, aber mit der Maßgabe zu veräußern, dass Wohnraum mit langfristigen Mietpreisbindungen geschaffen wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen